Neue schwere Bausünde der Weltkulturerbe-Stadt in spe

Empört sind nicht nur die unmittelbaren Nachbarn: Ohne den längst fälligen Bebauungsplan ist ein Grundstück mit Einfamilienhaus (bereits abgerissen!) der Willkür einer rücksichtslosen Planung  ausgeliefert. Wie kann die Stadt nur neben dem ehemaligen Forsthaus (Kulturdenkmal) einen kubischen Klotz (Einfamilienhaus mit 900 qm) genehmigen, der in jeder Hinsicht überproportioniert und stilistisch fehlplatziert ist? Die hintere Front der an der Straße ausgerichteten Bebauung wird durchbrochen, eine Gartenidylle zubetoniert. In unverständlicher Auslegung des § 34 Baugesetz wird von Stadtplanung und Denkmalschutz ein Fremdkörper geduldet, der nicht nur auf extremste Weise die Harmonie gewachsener Baustrukturen stört, sondern auch den Frieden gutnachbarlicher Beziehungen in den Straßenzügen Höhlsgasse und Fähnrichsweg. Helfen Sie den Anliegern, dies in letzter Minute zu verhindern! Die Bagger sind schon angerollt!

1 Kommentar zu „Neue schwere Bausünde der Weltkulturerbe-Stadt in spe

  1. Das scheinbar immer noch niemand versteht, dass sich Marburg nicht mit seiner Altstadt sondern mit der Uni als Weltkulturerbe bewirbt.
    Eventuelle Bausünden (ich Kenne die Pläne des Neubaus nicht) haben also keinerlei Einfluss auf den Welterbeantrag bei der UNESCO.
    Ich habe Verständnis dafür, wenn jemand ein Problem damit hat, wenn ein neues Haus in der Nachbarschaft gebaut wird, dass zu groß oder/und sehr hässlich ist. Man hat allerdings höhere Erfolgsaussichten, wenn man mit stimmigen Argumenten dagegen vorgeht.

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