Die 19. Zumutung im Jahr in Dagobertshausen durch die DVAG-Pohls und die Stadt Marburg

Stadt Marburg verwehrt gehbehinderten Anwohnern Zufahrt zum eigenen Haus.

von Dr. Andreas Matusch

Am 02.05.2026 bestand für die ruheliebenden Anwohner Dagobertshausens wieder eine Fluchtursache. Die Entourage der Milliardärsgattin Jacqueline Pohl hatte – freilich kostenpflichtig – zum „Grillen“ geladen, nunmehr ein 19. Tag mit Großveranstaltungen des Typus Eventgastronomie zu bislang jährlich 18 Tagen im Jahr.

In den letzten Jahren wurde zu diesen Anlässen jeweils an drei Stellen Straßensperren eingerichtet, ausweislich in 6 K 1/17.Gi seit 06.03.2019 verwaltungsgerichtsbekanntem Beschilderungsplan. Jeweils wurden diese Sperren mit Wachpersonal besetzt, welches Anwohner und deren Besucher durchließ, Veranstaltungsbesucher aber auf die Großparkplätze und ggf. eingerichtete Bus-Shuttle verwies. Die Sperren befanden sich am Kreisel aus Richtung Caldern/Michelbach, sowie an den beiden Abzweigungen der Straße „im Dorfe“ von der Dagobertshäuser Straße. Damit war vom Ring um den Dorfkern nur der Viertelkreis mit der Durchfahrt von der Landesstraße oberhalb des Dorfes bzw. von Wehrshausen nach Elnhausen befahrbar, nicht aber die Durchfahrt nach Michelbach in Richtung Caldern.

Diese Lösung war für die Anwohnerschaft entfernt akzeptabel, so denn auch sich die Musikbeschallung hinsichtlich Dauer und Pegel im verträglichen Bereich hielt.

Nunmehr wurde aber lediglich eine solche Straßensperre an der einzigen Einfahrt zum Neubaugebiet mit 83 Einfamilienhäusern eingerichtet. Als Neuheit kam eine weitere Sperre am Abzweig der Wohnstraße „Pfaffenwald“ mit 11 Häusern von der Straße Richtung Wehrshausen hinzu. Wie auf dem Foto Nr. 2 ersichtlich, war zunächst die gesamte Sackgasse abgeriegelt. Dieser offenkundige Nötigungszustand (§ 240 StGB) bzw. schwerer Eingriff in den Straßenverkehr (§315b StGB) bestand Augenzeugen zufolge etwa 30 min, bis Ordner eintrafen und eine einspurige Durchfahrt öffneten. Ebenso habe zunächst Sperre Nr. 1, Salzköppel, die komplette Straßenbreite überspannt, bevor sie auf das fotodokumentierte Maß reduziert wurde. Eine permanente Anwesenheit von Ordnern war stichprobenartig jeweils keine ersichtlich. Die 6 Wohnhäuser an der Straße im Dorfe hingegen bekamen vorübergehende absolute Halteverbote gültig ab 02.05.2026 8h00 bis Ende offen serviert. Ihre Besucher und sie durften nicht einmal vor der eigenen Haustür auf der Straße parken, deren Ausbau sie am 10.11.2015 (Datum der Kostenbescheide) mit zusammen 62.869 € hälftig bezahlen durften. Einzig ersichtlicher Grund für den überdimensionierten Ausbau war das Ansinnen, den Durchgangsverkehr nicht mehr wie bislang vor dem Pohlschen Hofgut, sondern vor den Wohnhäusern durchzuleiten.

Wie aus Knöllchen bekannt, ist der Oberbürgermeister – und nicht etwa der Magistrat – Straßenverkehrsbehörde. Es ist beileibe nicht die einzige Übergriffigkeit, die er zu verantworten hat. Jedoch ist hier der Kleingeist in seiner typisch hessischen Ausformung unübertroffen. Dies bedeutet, Verwaltungsfatzkes verkaufen die Bürger für dumm, im Stile „Ei Jung, ich weiß ja, wie man das Formular richtig ausfüllt, ich sag‘s Dir aber nicht“. Zufällig wird genau jenem mittlerweile gehbehinderten Anwohner ein Parken vor der eigenen Haustür verwehrt, der sich freundlicherweise als Kläger gegen die Straßenausbaubeiträge, wie auch gegen die temporären Halteverbote bereit-stellte und ergänzend seitdem den Oberbürgermeister mit Dienstaufsichtsbeschwerden und Unmutsbekundungen belegt. Rücksichtnahme der Pohls auf die Anwohner Dagobertshausens war ebenso wenig ersichtlich. Was Bürger auf die Palme bringt, sind wesentlich primär das für Dumm verkauft werden und Eingriffe in das unmittelbare Wohnumfeld. Die wiederholte Kombination aus beidem manifestiert Dummdreistigkeit. Erfreulicherweise sind dieses Phänomen, Strukturvertriebe und der Oberbürgermeister als Straßenverkehrsbehörde klare KI-Verlierer – insofern klare Verkaufsempfehlung – nicht für dumm, sondern erklärtermaßen kein Geld und keine Zeit.

Alle 5 Fotos vom 02.05.2026, © J. Friesen

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