Die Sachlage – Zusammenfassung des bisherigen Geschehens
Nach dem Tode der Eigentümerin werden 2010 das Haus Höhlsgasse 6 und ca. 1250 qm Grundstück an ein Arzt-Ehepaar verkauft, das seinen Alterswohnsitz plant. Im Frühjahr 2011 wird im Rahmen des Voranfrageverfahrens ein weitgehend nachbarverträglich gestaffelter Neubau an der Stelle des alten Hauses genehmigt. Danach folgen Architektenwechsel und Neuplanung eines alle vorher beantragten Dimensionen sprengenden kubischen Baus. Nach mehreren im Zuge des Verfahrens von der Stadt verlangten Auflagen und der Reduzierung des noch größer beantragten Bauvolumens auf 900 qm in vier Ebenen erfolgt im Frühjahr 2012 die Baugenehmigung. Die zuvor nicht informierten Nachbarn und Anlieger erfahren erst einen Tag nach Abrissbeginn durch ein Flugblatt der Bauherrn Termin und Umfang des in einer dreidimensionalen Skizze vorgestellten Neubaus. Sofort formiert sich ein Widerstand der schockierten Anlieger, manifestiert in einer Unterschriftenliste nahezu sämtlicher Bewohner von Höhlsgasse und Fähnrichsweg. Am 15. 8. legen sowohl der Nachbar als auch die Anlieger bei der Bauaufsicht Widerspruch gegen die Baugenehmigung ein. Sie fordern ein Anhörungsverfahren samt Beisitzern, zu dem auch der Bauherr erwartet wird. Ein Schreiben der Anlieger fordert diesen zur Einlenkung auf, bislang allerdings vergeblich. Außer der Eingangsbestätigung des Magistrats steht auch die Antwort der Behörde nach fast 6 Wochen noch immer aus. Der Widerspruch wird daraufhin auch an den Regierungspräsidenten in Gießen weitergeleitet. Am 15. 9. berichtet die Oberhessische Presse ausführlich über die Befürchtung einer Bausünde. Der Artikel schließt auch ein Statement des Bürgermeisters Dr. Kahle ein, der mit seiner Äußerung über die Rechtmäßigkeit des Neubaus in äußerst befremdlicher Vorgehensweise der Entscheidung der Rechtsabteilung der Stadt zuvorkommt.
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