Der Denkmalschutz ohne Einfluss – Wie kann das angehen?
In den Augen der Anlieger nimmt der Neubau einem Winkel der Stadt, der auch außerhalb der Altstadt von Kulturdenkmalen geprägt ist, seinen Charme und Zauber. Die Verteilung der geschützten Bauwerke (KD) in der Region zeigt die Ansicht vom Schloss aus gesehen. ATV-Haus und Ehemaliges Forsthaus (Solmssches Palais) stammen aus dem Anfang des 20. Jahrhunderts, gefolgt von den Mehrfamilienhäusern am Alten Kirchhainer Weg bis zur Brüder-Grimm-Schule aus den 50er Jahren. Hinzu kommt, dass für die Häuser (vor allem aus den zwanziger Jahren) in der Umgebung des Baugrundstücks aus dem Kulturdenkmal „Ehemaliges Forsthaus“ ein Umgebungsschutz abgeleitet wird. Mansarddächer, Walmdächer und Giebeldächer mit Biberschwanz-Eindeckung bestimmen das Erscheinungsbild. Dass der Denkmalschutz (untere und obere Behörde) in Missachtung von § 16 Denkmalschutz einen derart unpassenden Kubus mit Staffelgeschoss genehmigt hat, der in seinen Ausmaßen sogar das Forsthaus übertrifft, stößt allseits auf Unverständnis bis hin zur Fassungslosigkeit. Andernorts sei so etwas nicht möglich, lautet die übereinstimmende Meinung externer Beobachter. Was muss noch an Ungeheuerlichkeiten geschehen, bis der Denkmalschutz endlich eingreift. Besonders brisant die Marburger Verhältnisse: Der Baudezernent, oberste Instanz der Bauaufsicht, ist zugleich Mitglied im Denkmalbeirat, dessen Aufgabe es sein sollte, als unabhängiges Gremium die Planungen der Stadt zu überwachen. Durch schnelles Handeln im hier geschilderten Fall hat die Stadt die Chance, Verantwortung zu zeigen.
Von Nachbarn und Bekannten auf das geplante Bauvorhaben Küllmer in der Höhlsgasse 6 aufmerksam gemacht, solidarisiere ich mich mit den betroffenen Anwohnern in der Höhlsgasse und im Fähnrichsweg.
Es ist mir unverständlich, wie ein in Größe und Charakter so unpassender kubischer Neubau, der sich in keinster Weise in die Umgebung einfügt, von der Stadt genehmigt werden konnte.
Bei der Betrachtung der obigen Ansicht wird besonders deutlich, dass das Grundstück Höhlsgasse 8, das an einem Nordhang gelegen und auf drei Seiten von hohen Bäumen umgeben ist, mit dem überdimensionierten Neubau auf der einzigen Seite, wo Lichteinfall am Nachnittag und Abend ungehindert möglich ist,
eingemauert wird.
Interessant wäre es, in diesem Fall zu erfahren, wie die Stadt reagiert, wenn Menschen ohne Lobby die Fällung der das Grundstück umgebenden hohen Bäume beantragen würden.
Gut, dass die Stadt Marburg (seit Sommer 2012) für solche Fälle einen Korruptionsbeauftragten hat!
„Antikorruptionsbeauftrageter“!
Liebe Anwohner,
Ihnen gehört mein vollstes Mitgefühl, ihre Situation angesichts dieser unsäglichen
Baugenehmigung betreffend.
Leider kann ich ihnen bezüglich einer Änderung der Pläne seitens der Stadt Marburg nicht viel Hoffnung machen, wir haben hier in der Biegenstraße ein ähnliches procedere hinter uns . Eine völlige Informationsblockade, Gründung einer BI, Widerspruch beim RP in Giessen , die Baugenehmigung mußte sogar zurückgezogen werden, weil widerrechtlich; dann nachträgliche Legitimation durch sogenannte Befreiung vom Bebauungsplan.
Vormals gemachte Auflagen der Denkmalbehörde plötzlich aufgehoben…..alldies war auch in der Presse zu verfolgen……
Das erklärte politische Ziel der Verantwortlichen lautet Verdichtung der Innenstadt um jeden Preis ohne Rücksicht auf Nachbarn oder Hauseigentümer, die den Wert ihrer Immobilie zu Recht gefährdet sehen.
Das Ergebnis solcher „Planung“ ohne jegliches ästhetisches Empfinden kann man jetzt hier im Inneren des Biegenkarrees bewundern…..ein zehn Parteienhaus mitten in der Garten und Ruhezone der Anwohner, das Nachbarhaus aus der Gründerzeit eingemauert, Licht und Schlossblickes beraubt, geschädigt bis in die Grundfesten seiner Fundamente, was aber weder RP, noch Bauaufsicht interressiert. Der Neubau ist noch nicht einmal gedämmt worden, das hätte ja die Wohnfläche reduziert, die Mieter zahlen ja die Nebenkosten; auch die Anzeige dieser Tatsache wurde ignoriert!
Erwarten sie von Herrn Kahle keinerlei Entgegenkommen, er scheut sich nicht, falsche Aussagen zu machen. Auf der Denkmalbehörde sitzen gerüchteweise mittlerweile zwei Damen von der Zulassungsstelle; der vorher zuständige Sachbearbeiter hat gekündigt, weil er die Zustände hier nicht mehr ausgehalten hat, was er offiziell natürlich so nie zu Protokoll geben würde.
Ich kann ihnen nur raten, sich einen wirklich guten Anwalt zu nehmen, sicher die einzige Chance , noch etwas zu ändern! Auf Einsicht der Baubehörde oder gar des Bauherren zu hoffen, halte ich für realitätsfern.
Und wenn man alles so geschehen läßt, dann bleibt nur entweder der tägliche Frust mit der verbauten Aussicht und den verhassten Nachbarn oder wegzuziehen……(auch ich wohne seit 20 Jahren hier und weiß nicht, wie lange ich das ,was hier verbockt worden ist ,noch aushalten will)
Nichtsdestotrotz wünsche ich ihnen viel Glück
Sina Troeltsch
Protokoll der Denkmalbeiratssitzung vom 28. Februar 2012, letzter Punkt „Höhlsgasse 6“ , Gremium war nicht beschlussfähig
Laut Satzung des Denkmalbeirats der Stadt Marburg dürfen Beschlüsse nur gefasst werden, wenn mindestens vier Mitglieder anwesend sind und zustimmen.
Beim Punkt „Höhlsgasse 6“ waren noch drei Mitglieder des Denkmalbeirats anwesend, der zustimmende Beschluss wurde entgegen der Satzung gefasst.
Nun, da sind die 6 Monate Rügefrist nach HGO mittlerweile auch abgelaufen