Das ‚Zweierlei Maß‘ in Marburg – Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht?

„Im Falle Höhlsgasse 6 wurde Baurecht für eine Einzelperson geschaffen“, so die mit Empörung und Entrüstung geäußerte Meinung all der Bürger, die mit strengen Auflagen für denkmalgeschützte Häuser oder Bauvorhaben in deren Umgebung von der Stadtplanung und den Denkmalbehörden schikaniert werden. Durch kleinliche Vorschriften für die Dacheindeckung, die Art der Fenster usw., welche sie selbst bei Renovierungen und minimalen Umbaumaßnahmen finanziell belasten, haben die Betroffenen keinerlei Verständnis für die ungerechte Bevorzugung einflussreicher Bauherren. Es gibt viele Fälle von unverhältnismäßig schwierigen Genehmigungsverfahren für ‚normale‘ Bürger. Betroffene sind aufgefordert, ihre Erfahrungen hier zu äußern.

6 Kommentare zu „Das ‚Zweierlei Maß‘ in Marburg – Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht?

  1. In unserem „Viertel“ Am Weinberg/Kirchspitze/Wilhelm-Roser-Str. haben wir die gleiche Erfahrung gemacht: Hohe Auflagen für die bestehenden Häuser mit der Begründung, das Jugendstilambiente solle erhalten bleiben und dann kommt auf einmal ein grauer Würfel dazwischen (Wilhelm-Roser-Str. ?) den man nur als Klotz bezeichnen kann. Gewerkelt wird an dem Klotz übrigens seit Sommer 2009! Wer sich das einmal anschauen möchte: Wilhelm-Roser-Str. hochfahren und rechts Richtung Weinberg/Kirchspitze abbiegen. Dann sieht man den Neubau gleich auf der rechten Seite. Von der neuen Villa dahinter will ich noch nicht mal reden. Alles sehr frustrierend.

  2. Ihren Protest unterstütze ich in vollem Umfang. Ihre berechtigten Anliegen öffentlich zu machen, erscheint mir dringend geboten. Daher Dank für Ihre Initiative.
    Die von Ihnen kritisierten Umstände des Genehmigungsverfahrens scheinen bei einem erlesenen Kreis von Bauherren offenbar der Regel zu entsprechen.
    Auch in meiner unmittelbaren Nachbarschaft – Dürerstraße – wurde vor Jahren ein überdimensionierter Klotz in den rückwärtigen Gartenbereich an ein bestehendes Haus angebaut. Der Vater des Investors war jahrelang prominent lokalpolitisch tätig!! Auch hier ging Investoreninteresse eindeutig vor Belange der Rücksichtnahme auf Nachbarn und ortstypische Bebauung.
    Ich werde Sie gerne unterstützen.
    Mit freundl. Gruß
    Wolfram Geiß

  3. Ich erinnere nur daran, dass das DVAG Holding Verwaltungsgebäude, das sich nach Höhe, Breite, Gestaltung etc. nun wirklich nicht in die Bahnhofstraße einpasst, den § 34 durch einmütiges Durchwinken beteiligter Behörden und Beiräte umgehen konnte. Es liegt schließlich umgeben von überwiegend denkmalgeschützten Gebäuden und in Altstadt(E-Kirchen)Nähe. Dennoch haben die Obere– und Untere Denkmalschutzbehörde, Gestaltungsbeirat und Bauamt den § 34 nicht gezogen, der Denkmalbeirat äußerte sich gar nicht dazu.

    Es kommt eben auch immer darauf an, wer die Bauherrschaft ist. Die o.g. hat sich ja denn auch artig mit einer großzügigen Spende an die Stadt bedankt.

    Außerdem: Marburgs Stadtplaner favorisiert seit langem das sogenannte „Staffelgeschoss“, als das auch der oberste Stock des DVAG Gebäudes firmiert. Damit kann jeder Bauherrschaft ein zusätzliches, über den Bebauungsplan hinausgehendes Geschoss unter Umgehung des §34 genehmigt werden. Kann man innerhalb der Vorschriften, muss man aber nicht. Es ist immer eine Frage des Standpunktes. Aber ein genaues Abwägen stadtbildrelevanter Aspekte und mutiges Eindämmen unpassender Bautätigkeit war noch nie Sache des Marburger Bauamts. Da hat man viel zu viel Angst vor Klagen der Bauherrschaften bei negativen Entscheidungen.

    Claus Schreiner

    • Das DVAG Holding Gebäude liegt im Bereich des Bebauungsplans 2/1 und müsste demnach wohl über §30 bzw. eine Ausnahme / Dispens nach §31 genehmigt worden sein und nicht nach §34, der nur für den unbeplanten Innenbereich gilt. Oder es wurde noch ein kleinerer vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt, der auf der Übersichtskarte noch nicht eingetragen ist.

  4. Auch ich ein Betroffener am Beispiel der Objekte Georg-Voigt-Strasse 18 und 20. Das Grundübel sind mangelhafte Sachkenntnisse, vergessen wir nicht, dass unser Bauverantwortlicher ein Jurist ist. Es fehlen die überpartleilichen Fachleute, Sonderfachleute und Sachverständigen. Erinnern wir uns an Drehbrücken, Seilbahnen, Klein Venedig, den Rübenstein, den Abriss des Rex-Kinos und andere Torheiten. Auf dieser Basis und mit diesem Fachwissensstand den Status des Weltkulturerbes fordern zu wollen, ist – gemessen an anderen Städten – dreist. Marburg hat den Anschluss längst verpasst, möglich sind noch kleine Reparaturen. Seit den 70er Jahren hat die ordnende, mit Fachkunde geführte Hand, gefehlt.

  5. Hallo An Alle, erst einmal ein großes Lob für diese Seite. Auch ich habe das zweierlei Maß vom Marburger Bauamt satt, bin selber mehrfach mit Bauvorhaben betraut (Bauherr und Baubetreuer) und stoße immer wieder auf Probleme und Beschränkungen die offenbar für die „Upper Class“ nicht gelten. Die Probleme betreffen vor allem eine Dame von der Stadtplanung. Nach dem was ich bisher zusammen getragen habe, drängt sich mir sogar der Verdacht von Korruption auf. Aus gegebenen Anlass muss ich erst einmal inkognito bleiben. Über Zuschriften vor gleichgesinnten/geschädigten würde ich mich sehr freuen.
    alegra92@arcor.de

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