Dr. Peter Rother (P&R GmbH) investiert am ehem. Europabad

Marbacher Ortsbeirat stimmte am 02.12.2014 nicht neu ab.

Den Unterliegern des Baugrundstückes in Spe aus dem Hubgraben kann man ein gutes Augenmaß nicht abstreiten. Sie hatten eine erste Protest-Kampagne so wohldosiert, daß immerhin etwa 170 Unterstützungsunterschriften von Marbacher Bürgern zustande kamen, welche erkannt hatten, daß sie um ihre gemeinschaftlichen Nutzungsrechte an der Gemeinbedarfsfläche südwestlich des ehemaligen Europabades betrogen werden. Hier soll ersatzlos Wohnbauland ausgewiesen werden. Dies reichte der Oberhessischen Presse für die Vorankündigung, auf der Ortsbeiratssitzung am Di. den 02.12.2014 stehe wohlmöglich die entscheidende Abstimmung an, sowie einen Bericht hinterher.
Für Marbacher Verhältnisse kam recht großer Bahnhof aus ca. 10 Leuten Stammpublikum und 30 weiteren interessierten Bürgern zusammen, nicht nur den Nachbarn des Vorhabens. Von Seiten der Stadt stand Frau Michelsen – von unserem wehrhaften Stadtteil schon leidgeprüft und dennoch immer mit offenem Ohr für die Sorgen und Nöte der Bürger – Rede und Antwort. Man sei erst ganz am Anfang des Planaufstellungsverfahrens, es gebe noch vielfältige Beteiligungsmöglichkeiten für Bürger. Lediglich das Planungsziel von ca. 11 Wohnhäusern sei bereits umrissen. Ein Anwalt Borowski war anwesend und wirkte etwas aufgebracht. Es hieß, Dr. Peter Rother habe bereits ½ Million an Erschließungskostenvorschuß zugesagt.  Zuvor war hier schon Notar Ostrowitzki auf den Plan getreten. Das Gespann Rother/Ostrowitzki agiert auch bei der Vermarktung des Rabensteins zusammen. Jakob Seibert „der vierte“ träumte noch davon, aus dem Erlös seines Grundstücks „Auf der Eich“ Marbachs verbrannte Mitte, sein Elternhaus in der Brunnenstr. 15, wiederaufbauen zu können.  Nach Abzug von Kosten, Zinsen, Tilgung, Steuern und der Anteile für alle, welche in diesem Spiel die Hand aufhalten, wird ihm genauso viel oder wenig zu beißen bleiben, wie bisher.

Der Ortsbeirat nahm die Bedenken immerhin zur Kenntnis. Frau Dr. Fröhlich regte an, die Ausnutzung auf Einfamilienhäuser zu begrenzen. – Anmerkung: Das Gelände ist 10 850 m² groß, der Bodenrichtwert 215 €/m², welche junge Familie soll sich denn allein 215 000 € Grundstückskosten leisten. Da liegt es auf der Hand, daß Dr. Rother alles daran setzen wird, hier höhere Ausnutzung zu erreichen. Das Beispiel Rabenstein hat gezeigt, daß sich die Stadt, obere Bauaufsicht und Verwaltungsgerichte bei Baugenehmigungen für Dr. Rother bzw. SPD-Altkader Gotthold ohnehin über viele Festlegungen des Bebauungsplans hinwegsetzen und darüber hinaus sich Dr. Rother noch über Festlegungen der Baugenehmigung hinwegsetzt. Das Beispiel „Am Martsacker“ (24-4/9te) hat gezeigt, daß selbst bei einer rein bauverhindernden Planung sich die Stadt standhaft weigert, Festlegungen eines Bebauungsplans auch nachbarschützende Bezweckung zu geben und sie damit für die Nachbarn einklagbar zu machen. Nachbarschutz ist in Marburg ein Phantom. Damit ist in Marburg ein Bebauungsplan nicht das Papier wert, auf das er gedruckt ist. Die Kosten für Planungsbüros und Umweltverträglichkeitsprüfer inklusive Fledermauszähler kann man sich schenken.

Letztlich drückte sich der Ortsbeirat um eine klare Position und eine neue Abstimmung herum. Er habe zu wenig Informationen. Trefflich fragte Tanja Bauder-Wöhr, wie der Ortsbeirat dann bereits im Juni habe darüber abstimmen können. Gerade zur Versorgung mit Informationen lud sie herzlich regelmäßig in den Bauausschuß der Stadtverodnetenversammlung – dies ist das entscheidende Gremium, nicht der Ortsbeirat! –  ein, welcher bekanntlich 1× monatlich Do. 19h öffentlich in der Barfüßerstraße 11, EG tagt, mit jedoch höchstens einer Hand voll Gäste. Tagesordnung und Abstimmungsvorlagen gibt es übrigens spätestens eine Woche im voraus hier: http://www.svmr.de/pi/si010_j.asp

Zur Erinnerung: Im Juni 2014 hatten über die Weiterführung der Bauleitplanung „Auf der Eich“ auf Grundlage eines damals präsentierten Architektenentwurfes mit 11 Häusern abgestimmt:
Ja: Helmut Inerle (SPD), Manfred Inerle (SPD), Jörg Weiershäuser (CDU); Ingrid Mertins (SPD)
Nein: Dr. Barbara Fröhlich (Grüne); Ursula Schneider (Grüne); Dr. Gabriele Laufenberg (CDU);
Enthaltung: Dr. Ulrich Rausch (SPD), Jürgen Muth (CDU)

Schließlich sickerte durch, daß es bereits eine neue Magistratsvorlage zur Bauleitplanung „auf der Eich“ gebe. Am Dienstag den 09.12.2015 sei darüber hinaus ein Gesprächstermin von Herrn Dr. Kahle mit den Mitgliedern des Ortsbeirats anberaumt. In den Jahren 2000-2011 hatte Dr. Kahle sich immer wieder auch gegen Begehrlichkeiten aus dem Marbacher Ortsbeirat für Naturerhalt und gegen Bebauung „Auf der Eich“ eingesetzt. Allerdings deuten jüngste Äußerungen auf einen Sinneswandel hin. Die Ausstände der Sparkasse und die Begehrlichkeiten des Koalitionspartners sprechen wohl eine zu deutliche Sprache. Gab es Absprachen? Hat man nun schlichtweg den „richtigen“ Investor gefunden? An der ungetrübten Baulust der Herren Vaupel, Jürgen Rausch und Kulle besteht kein Zweifel, auch der CDU-OB-Kandidat Dirk Bamberger sitzt seit geraumer Zeit neben Vaupel und 13 weiteren Mitgliedern im Verwaltungsrat der Sparkasse. Die Mitglieder des Ortsbeirat laufen Gefahr sich bei diesem perfiden Spielchen quasi als Bauern instrumentalisieren zu lassen nach dem Motto „Nein es ist nicht das Projekt der Stadt und der Sparkasse, es ist das Projekt des Marbacher Ortsbeirates.“

Eine neue Abstimmung ist überfällig, denn der Abstimmung vom Juni ist nun die Grundlage entzogen:
1. Seiberts Stammhaus ist mittlerweile abgebrannt, spätestens jetzt nach 4 Monaten Regen ohne Planenabdeckung (allein aus dieser Tatsache kann jeder, der nicht mit dem Klammerbeutel gepudert ist, ersehen, daß hier kein Brandversicherungsschutz bestand) ein Totalschaden und definitiv mit dem Erlös von „Auf der Eich“ nicht zu retten.
2. Es wurde mittlerweile bekannt, daß das Investorenprojekt nichts mit dem Traum vom Eigenheim für junge Familien zu tun hat
3. Ein Meinungsbild unter Marbacher Bürgern wurde vor Juni nicht eingeholt. Mittlerweile hat ein bedeutender Teil seine Ablehnung signalisiert.

Es geht hier nicht darum, daß man künftigen Häuslebauern ihr Eigenheim verwehrt. Es geht nicht darum, daß man dem verhinderten Zahnarzt Dr. Rother seine zweite Berufung als erfolgreichen Entwickler von Immobilien mißgönnt. Auch Arten- Klima- und Landschaftsschutz sowie Überlastung der Infrastruktur spielen nur am Rande eine Rolle.

Der Punkt ist, daß uns Marbacher Bürgern unser Eigentum weggenommen wird.

Wir sind die Inhaber der Nutzungsrechte an der Gemeinbedarfsfläche. Wieviel diese wert sind, ergibt sich daraus, wieviel die Realisierung der Allgemeinnutzung die öffentliche Hand jetzt kosten würde und wieviel sie nach Ausweisung als Wohngebiet kosten würde.

Auf der Eich - Damals und heute
Auf der Eich – Damals und heute (Anklicken für Vergrößerung)

Jetzt hat die Stadt Marburg an der im Bebauungsplan 24-4 von 1972 festgelegten „Vorbehaltsfläche für den Gemeinbedarf – geplante Mittelpunktsschule“ nach §85 I 1. BauGB jederzeit Enteignungsrecht, nach §24 I das allgemeine Vorkaufsrecht und dem Eigentümer nach §28 IV i.V.m. §§93 ff. und §194 lediglich einen Verkehrswert von 0,75 €/m² zu entschädigen. Denn maßgeblich für die Grundstücksqualität ist nach Wertermittlungsrichtlinie (WertR) 5.1.3 der Zeitpunkt, bei dem das Grundstück von jeder weiteren konjunkturellen Entwicklung ausgeschlossen wurde. Dies war hier der 10.11.1972 (Inkrafttreten des Bebauungsplans), damals handelte es sich um ein Stück landwirtschaftlicher Fläche, einsam auf weiter Flur. Der Preis der so festgestellten Landqualität ergibt sich aus der aktuellen Bodenrichtwertkarte der Stadt Marburg von 2014, siehe http://www.marburg.de/sixcms/media.php/20/Bodenrichtwertkarte2014.115859.pdf
(vgl. auch BGH, Urteil vom 22.04.1982 – III ZR 131/80).

Später, wenn erst einmal Wohnbauland ausgewiesen ist, und vollerschlossen vorliegt, hätte die Stadt keinerlei Anspruch und der Preis würde sich am Baulandrichtwert von derzeit dort 215€/m² orientieren. Wenn man noch die Erschließung abzieht und den Bau der Straße mit 500 000€ (wie auch bereits am 09.07.2014 in der OP genannt) und großzügigen 2000 m² ansetzt, ergeben sich immer noch 8 850 m² × 215€/m² – 500 000€ -10 850 m² × 0,75€/m² = rund 1,4 Mio. €. Dieser Betrag steht uns Bürgern zu.
Er wird aber Dr. Rother und Sparkasse ohne Not in den Rachen geschoben. Dafür zahle ich keine Steuern!

Grundgedanke der Bauleitplanung ist es an sich, im Vorhinein Leitschienen für eine geordnete Nutzung der Grundstücke nach einem von der Gemeinde beschlossenen Entwicklungskonzept festzulegen (vgl. §1 BauGB). Stattdessen wird in Marburg seit geraumer Zeit vornehmlich auf die Begehrlichkeiten von Investoren reagiert. Das dahinter erkennbare Konzept ist raffen, sich die Taschen vollstopfen und den Bürger zu beklauen. Dieses Konzept wurde nicht von der Gemeinde beschlossen. Von der Gemeinde beschlossen wurde hingegen u.a. 2001 (Rahmenplan Marbach), 2002 (abgelehnter Antrag auf Überplanung), 2007 (Landschaftsplan Marbug Mitte) und 2010 (abgelehnter Antrag auf Überplanung) jeweils, den Bereich nicht zu bebauen.

Als 2000 dieses Dauerbrenner-Thema im Zuge des „Rahmenplans Marbach“ wieder einmal auf der Tagesordung stand und die Grenze der Bebauung ganz klar und eindeutig an der bestehenden Häuserzeile am Hubgraben festgelegt wurde, meinte Jakob Seibert „Hier ist das letzte Wort noch nicht gesprochen“. Dem dürfte auch nun hinsichtlich Neubauten so sein. Auch bergen die Seibert-Grundstücke und der deutsche Verordnungsdschungel durchaus Stoff für weitere investorenfeindliche Überraschungen.

Dr. med. Andreas Matusch, Am Hasenküppel 18a, Marburg-Marbach

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