Stadt Marburg berät am 14.12. 2018 über Haushaltsentwurf

Oberbürgermeister ersucht StVV (Stadtverordnetenversammlung) um Beschluss, ohne dass der Entwurf öffentlich ausgelegt wurde.

Es wird nun versucht, die Veröffentlichung mit allgemeiner Leistungsklage (siehe unten) durchzusetzen.

Der Entwurf ging lediglich den Mandatsträgern zu und dürfte in der Regel noch nicht einmal an weitere Parteimitglieder weitergegeben worden sein. Daher könnte man sagen, dass für Marburger Verhältnisse Parteiendiktatur sogar ein Fortschritt in Richtung mehr Demokratie wäre.

Klage wegen unterbliebener öffentlicher Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen:

Klage unterbliebene öfftl. Auslegung des Haushaltentwurfs Marburg 10.12.2018

 

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