Widerstreit der Interessen in Dagobertshausen

Wir dokumentieren hier den Antrag auf Rüge wg. Widerstreit der Interessen (§25 HGO) von Dr. med. Andreas Matusch an das RP Gießen, Kommunalaufsicht

Abstimmung vom Fr. 19.12.2014, der Stadtverordnetenversammlung Marburg, TOP 6, Unterpunkte Li, 1.2, 2.1, 2.2 Verfahrensrüge, TOP 6, Unterpunkte 1.1; 2.1

Sehr geehrte Damen und Herren,
Beim Abgeordneten Scherer handelt es sich offenbar um den Voreigentümer des Geländes, bezüglich dessen Überplanung abgestimmt wurde. Hinweise darauf ergaben sich aus der jüngst veröffentlichten Stellungnahme von „Privatperson A“ vom 19.02.2015. Lt. Niederschrift war er insgesamt anwesend. Es ist nicht dokumentiert, dass er während der Abstimmung zu TOP6 den Saal verließ, darüber hinaus hat er offenbar mit „Ja“ gestimmt. Damit stimmten seine Stadtverordnetenkollegen unter Herrn Scherers Augen ab. Ihr Abstimmungsverhalten mag durch den Wunsch in der Gunst des Herrn Scherer zu steigen bzw. Bedenken, in seiner Gunst zu sinken, sachfremd beeinflusst worden sein.
Darüber hinaus wurde offenbar im Vergleich zu Aufstellungsbeschluss und Vorentwurf der Geltungsbereich des Bebauungsplans geändert. Der Geltungsbereich ist aber ein Grundzug der Planung. Deshalb ist der alte Aufstellungsbeschluss aufzuheben und ein neuer Aufstellungsbeschluss zu fassen.
Aus beiden Gründen ist der Offenlegungsbeschluss unwirksam und die Auslegung der Planentwürfe zu wiederholen. Hiermit beantrage ich LS. v. §68 II VwGO das Einschreiten Ihrer Behörde als Rechtsaufsicht.

Mit freundlichen Grüßen
A. Matusch

Anlage:
Seiten 1, 13, 14 der Niederschrift der Sitzung der SSV-Marburg vom 19.12.2014
Niederschrift_SSV-Marburg_19_12_2014_S_1_13_14
Reitanlage_Stellungnahme_Privatperson_A

2 Kommentare zu „Widerstreit der Interessen in Dagobertshausen

  1. Mittlerweile hat sich herausgestellt, dass lediglich falsch protokolliert wurde und Herr August Scherer tatsächlich vor der Abstimmung über die Reitanlage Dagobertshausen den Saal verlassen hatte.

    Das ändert nichts an der Rücksichtslosigkeit gegenüber der Dagobertshäuser Bevölkerung bei diverse Veranstaltungen auf dem ehemals Schererschen, nun Pohlschen Gelände wie „Landpartie“ „Erdbeerfest“ „Weihnachtsmärkten“ und wohl zunehmend Reitveranstaltungen sowie den Feierlichkeiten in der Eventscheune. Die Stadt Marburg misst mit zweierlei Maß, wenn ihre Ordnungspolizisten in der Innenstadt gnadenlos jeden Falschparker und geringfügigen Geschwindigkeitsübertreter verbußgeldbescheiden, in Dagobertshausen aber tatenlos zusehen, wie Haus- und Rettungszufahrten zugeparkt werden.

  2. Es handelte sich um einen Protokollfehler.

    Dies ändert nichts an der Rücksichtslosigkeit von Stadt und Veranstaltern bei „Landpartie“, „Erdbeerfest“, „Weihnachtsmärkten“ wenn das Dorf und seine Zufahrten völlig chaotisch zugeparkt werden.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.